Ab dem 25. Lebensjahr müssen sich Studenten und auch Auszubildende selbst versichern. Eine Mitversicherung bei den Eltern ist dann nicht mehr möglich. Grundsätzlich bietet die Private Krankenversicherung mehr Leistung als die gesetzliche. Alle notwendigen Informationen über die private-krankenversicherung für Studenten finden sie auf dieser Seite. Natürlich ist dies auch mit höheren Kosten verbunden. Während man sich bei der Gesetzlichen in einer Sparte von 76 bis 78 Euro monatlich befindet, liegen die Preise von einer privaten Versicherung zwischen 87 und 104 Euro im Monat. Dies gilt allerdings nur bis zum 30. Lebensjahr. Nach Überschreiten dieser Altersgrenze ist es in einer GKV nicht mehr möglich sich zu Studententarifen versichern zu lassen, die PKV versichert allerdings Studenten bis zu 34 Jahren.
Mit Erreichen des 26. Lebensjahren haben sie also drei Monate Zeit um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und sich somit für die Dauer des Studiums privat zu versichern.
Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass nach dem Studium sofort eine Stelle gefunden wird, bei der die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht wird. Auch macht man sich meist nicht sofort selbstständig. In diesem Fall gibt es jedoch die Möglichkeit die private Versicherung in Anwartschaft zu stellen. So kann man sich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind wieder zu den selben Konditionen privat versichern.
Mitversicherung bei Eltern beendet, wie geht’s weiter?
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