Private Krankenversicherung Kündigung und Fristen

Privat Versicherte, die bereits eine private Krankenversicherung nutzen, können ihren Versicherer wechseln, wenn sie mit dessen Leistungen nicht mehr zufrieden sind oder wenn eine PKV Beitragserhöhung durchgeführt wurde. Hierbei müssen jedoch gewisse Fristen für die Kündigung der PKV eingehalten werden.

Wer bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, ist nicht ewig an sein derzeitiges Versicherungsunternehmen gebunden. Vielmehr haben Versicherte die Möglichkeit, mit Ablauf der jeweiligen Kündigungsfristen zu einem anderen privat Krankenversicherer mit günstigeren Konditionen oder höheren Leistungen zu wechseln. Allerdings sollte der Stiftung Warentest Private Krankenversicherung Vergleich bei der Suche nach einer neuen PKV zu Rate gezogen werden.

Bei einem solchen PKV Wechsel müssen jedoch die individuellen Fristen für die Kündigung beachtet werden. Bei der Allianz Krankenversicherung beispielsweise ist die Kündigung jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich, gleiches gilt für die Asstel, die Concordia sowie die DKV. Bei anderen Versicherern hingegen ist eine Kündigung erst zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Wurde die Versicherung beispielsweise zum 01. Juni abgeschlossen, ist eine Kündigung nur zum 30. Mai eines Jahres möglich. Dies gilt unter anderem bei der Alten Oldenburger Versicherung, bei der Barmenia sowie der Continentale.

Mitunter können für die einzelnen Tarife auch unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden, so dass ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen lohnend ist. Zudem muss beachtet werden, dass einige private Krankenversicherungen Mindestvertragslaufzeiten ab Abschluss des PKV-Vertrages vereinbaren. Diese können zwischen zwei und fünf Jahren betragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, bei einer Beitragserhöhung der eigenen PKV-Versicherung zu kündigen. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht vor.

Versicherte der HUK sowie der Inter Krankenversicherung, die per 01. März 2011 mit Beitragserhöhungen rechnen müssen, können vier Wochen nach der schriftlichen Information über die Erhöhung ihr Kündigungsschreiben erstellen. Wer diese Frist verpasst, muss wiederum die oben genannten gesetzlichen Fristen beachten.