Bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen ist zwischen einem Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter und einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft zu unterscheiden. Der Wechsel zu einem höherwertigen Tarif ist bei den meisten Unternehmen ohne Beachtung einer Kündigunsfrist möglich, während die Wahl eines günstigeren Tarifes das Einhalten einer solchen erfordert. Vor der Kündigung der bisherigen Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel ist zu klären, ob die gewählte neue Gesellschaft dem Aufnahmeantrag zustimmt. Der Wechsel einer privaten Krankenversicherung kann mit einem Verlust eines Teils der Altesrückstellung verbunden sein, gesetzliche Regelungen zur Mitnahme schließen ältere Ansprüche nicht immer mit ein. Sinnvoll ist der Private Krankenversicherung Vergleich der Stiftung Warentest mit Empfehlungen und Bewertungen der PKV Tarife.
Wechsel GKV zu PKV

Günstige private Krankenversicherung finden
Der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenverischerung) PKV) kann vorgenommen werden, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Wer eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, kann sich sofort privat versichern, der Wechsel in einen Tarif der privaten Krankenversicherung kann aber auch später erfolgen. Künstler müssen den Antrag auf die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht jedoch bereits bei der Anmeldung zur Künstlersozialkasse stellen, ein späterer Wechsel in die PKV ist nicht vorgesehen. Angestellte können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sobald sie drei Jahre lang ein die Versicherungspflichtgrenze übersteigendes Einkommen erzielt haben und dieses im laufenden Jahr ebenfalls erzielt wird.
Frist zum Krankenversicherung Wechsel
Eine Frist für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nur in einigen Fällen zu beachten. Studenten können diesen Wechsel zu Beginn ihres Studiums oder nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Familienmitversicherung vornehmen; Künstler müssen einen entsprechenden Antrag bei der Anmeldung zur Künstlersozialkasse stellen. Arbeitnehmer, welche die Versicherungspflichtgrenze beim Einkommen überschreiten, können sich nach Ablauf der Mindestfrist von drei Jahren zu jeder Zeit zu einem Wechsel in die PKV entschließen. Bei einer neu auftretenden Versicherungspflicht ist für den Wechsel von der PKV in die GKV keine Frist zu beachten. Noch vor der Kündigung der privaten Krankenversicherung ist es sinnvoll, sich den PKV Test 2011 zu Gemüte zu führen.
Kündigung private Krankenversicherung
Die Kündigung der privaten Krankenkasse ist zum im Versicherungsvertrag genannten Kündigungstermin mit einer Frist von üblicherweise drei Monaten möglich; als Kündigungstermin gilt entweder das Kalender- oder das Versicherungsjahr. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht zudem, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Sofern eine Versicherungspflicht eintritt, ist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ohne Einhaltung einer Frist möglich. Bei einer Kündigung ist zu beachten, dass die Altersrückstellungen weiterhin nicht vollständig in die neu abgeschlossene Versicherung überführt werden. Die private Krankenversicherung darf den Versicherungsvertrag nur bei grobem Fehlverhalten des Versicherungsnehmers kündigen, eine Kündigung wegen sich häufender Leistungsfälle ist ausgeschlossen.
Wechsel PKV zu GKV
Der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur möglich, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird oder das Einkommen aus einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen gemäß der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen privat krankenversicherte Personen zudem nur auf, wenn diese nicht älter als 55 Jahre sind. Wer diese Altersgrenze überschreitet, bleibt trotz der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in der privaten Krankenversicherung versichert.
Bei der Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Kunde frei, zudem besteht eine grundsätzliche Annahmepflicht.