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Immobilien:Neuerungen im Bereich Mietrecht


Eine Neuregelung des Mietrechtes soll im Juli 2011 in Kraft treten. Änderungen der Vermieter-Rechte hinsichtlich einer energetischen Sanierung sollen durchgeführt werden. Energetische Sanierungen von Wohnungen werden vereinfacht.

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Das Bundesjustizministerium (BMJ) ist für die Neuordnung des Mietrechts verantwortlich. Der Gesetzesentwurf wurde kritisiert und zur Überarbeitung beim BMJ vorgelegt. Der IVD kritisierte den Punkt „rechtlich verpflichtende Maßnahmen“. Vor Juli dieses Jahres tritt die Neuerung nicht in Kraft. Der Immobilienverband rechnet mit einem zweiten Entwurf des BMJ. Gefordert wurde durch den Immobilienverband, dass Mietminderung und Duldungspflicht bei energetischer Sanierung von Wohnungen bei allen Sanierungsmaßnahmen mit einer Erleichterung bei der Durchführung sowie bei der Planung zu erkennen ist. Um die Neuordnung durchzusetzen, müssen Ministerium und Parlament eine Einigung finden. Sollte jedoch keine schnelle Einigung gefunden werden, so wird sich die Änderung noch weiter in die Länge ziehen. Derzeit können Immobilienverwalter sich auf die gängige Rechtslage beziehen. Wenn die Änderung gültig wird, werden veränderte Mietrechte für die Bereiche Mietminderung und Duldungspflicht gültig.