Vollmachtmuster im Web

Wer einen Dritten bevollmächtigt, bestimmte Angelegenheiten für ihn zu erledigen, fertigt eine schriftliche Vollmacht an. Auch wenn der Bevollmächtigte eine vertrauenswürdige Person ist, sollte der Vollmachtgeber den Umfang der Vollmacht ausführlich und unmissverständlich schriftlich niederlegen.
Zum Umfang einer rechtsgültigen Vollmacht gehören die Daten von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten sowie der Inhalt, der die Angelegenheit detailliert beschreibt. Das bedeutet, der Aussteller schreibt präzise nieder, was der Bevollmächtigte darf. Für eine Bankvollmacht bedeutet dies, dass der Vollmachtgeber beispielsweise schreibt „Herr Muster ist berechtigt, am 02.01.2014 von meinem Konto Euro 100 abzuheben“. Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers vervollständigen das Dokument. Damit ist klar, dass der Bevollmächtigte am 02. Januar 100 Euro abheben darf. Formuliert der Aussteller den Text in der nachstehenden Form „Herr Muster ist befugt von meinem Konto Geld abzuheben“ ist dies für die Bank ein Hinweis, dass Herr Muster jederzeit und jeden beliebigen Betrag vom Konto abheben kann.
Es ist sicherer und beruhigender für den Vollmachtgeber, wenn er seine Vollmacht nicht zu großzügig verfasst, sondern eingrenzt auf das Notwendige. Deshalb ist es wichtig, dass der Vollmachtgeber für eine bestimmte Handlung die Erlaubnis erteilt und nicht für alle Angelegenheiten. Einen weiteren Sicherheitsfaktor bildet eine zeitliche Begrenzung, mit welcher der Vollmacht die Gültigkeit beschränkt wird.
Bei umfangreicheren Vollmachten wie einer General- und Versorgungsvollmacht (http://www.vollmachtmuster.de/vorsorgevollmacht/)  ist es ratsam, diese mit einem Notar zu verfassen. Sobald die Vollmacht von einem Notar verfasst oder zur Aufbewahrung gegeben wurde, ist die Vollmacht „aktenkundig“. Das bedeutet, die Vollmacht erhält ein Aktenzeichen und einen Eintrag in der Urkundenrolle. Der Widerruf einer beurkundeten Vollmacht kann nur vor dem Notar widerrufen werden.

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