Seit Januar 2011 ist der Wechsel aus der gesetzlichen in eine private Krankenkasse für Wechselwillige deutlich vereinfacht worden. Wo früher das Bruttojahreseinkommen über einen Zeitraum von 3 Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegen musste, ist seit Beginn 2011 nur noch eine Überschreitung von einem Jahr von Nöten. Viele Berufsgruppen können aber auch komplett auf diese Regelung verzichten und sofort einkommensunabhängig in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige und Freiberufler müssen keine besonderen Bedingungen erfüllen, sie können jederzeit aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Gleiches gilt auch für Beamte, sie können auch jederzeit ohne Einkommensnachweis in die PKV wechseln. Berufsanfänger, welche voraussichtlich innerhalb eines Jahres die Versicherungspflichtgrenze überschreiten können auch in die private Krankenkasse wechseln. Ausschlagend ist hier die Prognose für das Bruttojahresgehalt. Die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse gilt für alle Berufsgruppen und beträgt 2 Monat zum Monatsende.
Vor einer Aufnahme in die private Krankenkasse wird allerdings jeder Antragssteller einer gründlichen Gesundheitsprüfung unterzogen. Diese dient dazu, Vorerkrankungen und bisher nicht entdeckte Krankheiten zu vermerken, um die Krankenkasse vor einem finanziellen Risiko zu schützen. Sollte es sich bei einer Vorerkrankung um eine besonders kostenintensive Vorerkrankung handeln, so kann die Krankenkasse einen Risikozuschlag erheben, welcher auf den monatlichen Beitrag; aufgeschlagen wird. Im schlimmsten Fall kann die Krankenkasse einen Antragssteller auch aufgrund seiner Vorerkrankung ablehnen.